Kraftwerk ./. Moses Pelham - Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof
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Am 9. Januar 2020 hat sich der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit einem Fall beschäftigt, der geradezu einlädt, sich aufgrund eigenen Hörerlebnisses eine eigene Meinung zu bilden. Im Zentrum des Rechtsstreits stehen der 1977 veröffentlichte Titel "Metall auf Metall" des Elektropop-Ensembles "Kraftwerk" und der Rap-Song "Nur mir" von Sabrina Setlur aus dem Jahr 1997, komponiert und produziert von Moses Pelham. Durfte Pelham dabei für sein eigenes Werk – wie geschehen – eine Sequenz aus "Metall auf Metall" verwenden? Um welche Sequenz es sich da handelt? Am besten mal selbst reinhören und vergleichen. Sequenz erkannt? Ja? Nein? Auf die Erkennbarkeit der 2-sekündigen "Nur-mir"-Rhythmus-Sequenz als Entnahme aus "Metall auf Metall" wird es nach Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 wohl ankommen für die Entscheidung dieses epischen Rechtsstreits. Mit der Suche nach dem richtigen Urteil befassen sich seit dem Jahr 1999 das Landgericht Hamburg, das Oberlandesgericht Hamburg, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und der Gerichtshof der Europäischen Union. Und das zum Teil gleich mehrfach. Auch im nun insgesamt vierten Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof war folglich etwas fassungslos das Schlagwort "20 Jahre Rechtsstreit zu 2 Sekunden Musik" zu hören und aufgeworfen wurde überdies die Frage, ob das höchste deutsche Zivilgericht den Rechtsstreit überhaupt beenden könnte. Denn die voraussichtlich streitentscheidende Frage der Erkennbarkeit des Ursprungs der von Moses Pelham gesampelten Rhythmus-Sequenz hat nach prozessualen Regeln eigentlich nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht Hamburg zu beantworten. So viel Streit um so wenig Musik? Die Rechtsbeistände von Kraftwerk-Gründer Hütter und Musikproduzent Pelham wissen die Befindlichkeit ihrer Mandantschaft jeweils zu erklären - wirtschaftliche Interessen seien bei den Prozessparteien schon lange nicht mehr berührt. Tja. Wenn schon finanziell nichts mehr zu gewinnen ist, dann bleibt zu hoffen, dass jedenfalls einer der beiden Kontrahenten eines näheren oder ferneren Tages ideelle Genugtuung von Seiten der Gerichte erfahren wird. Und wenn selbst daraus nichts werden sollte, bleibt doch immer noch die Gewissheit, die Rechtsentwicklung vorangebracht zu haben.
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